Leicht fließend für höchste Designansprüche
Neue flamm- und UV-geschützte Produkttypen von Makrolon®
Die Bayer MaterialScience AG hat ihre Palette an flammgeschützten Polycarbonaten (PC) um vier neue Varianten erweitert. Bei Makrolon® 2467 und 6357 handelt es sich um unverstärkte, besonders fließfähige, transparente / transluzente Produkttypen und bei Makrolon® 6267 um ein unverstärktes, gut fließendes, opakes Material. Makrolon® 9417 ist ein mit zehn Gewichtsprozent Glasfasern verstärktes Polycarbonat. „Wir reagieren damit auf eine verstärkte Nachfrage aus der Elektro-, IT- und Hausgeräteindustrie nach flammgeschützten Thermoplasten, die wirtschaftlich vor allem zu transparent oder transluzent eingefärbten Bauteilen mit komplexen, filigranen Geometrien verarbeitet werden können“, erläutert Hans Franssen, Experte im technischen Produktmanagement für flammgeschützte Polycarbonate bei Bayer MaterialScience. „Besonders wenn zugleich noch eine hohe Wärmeformbeständigkeit verlangt wird, sind unsere neuen Werkstoffe das Material der Wahl.“ Potenzielle Anwendungen sind beispielsweise Gehäusekomponenten von Fernsehern, Monitoren, Notebooks und Elektrogeräten sowie Stecker, Steckerleisten, Elektroverteiler- und Sicherungskästen. Alle neuen PC-Einstellungen sind UV-stabilisiert, weshalb sie auch im Außenbereich eingesetzt werden können.
„Die Materialentwicklung war anspruchsvoll, weil die Additivierung eines besonders fließfähigen Thermoplasten mit Flammschutzmitteln andere Produkteigenschaften oft negativ beeinflusst. Es gelang uns jedoch, ein ausgewogenes Eigenschaftsbild zu erzielen“, erläutert Franssen. Trotz des Flammschutzpaketes sind zum Beispiel Makrolon® 2467 und 6267 so leicht fließend wie der Standard-Spritzgusstyp Makrolon® 2405, der nicht flammwidrig ausgerüstet ist.
Die Flammschutzpakte aller neuen PC-Typen sind antimon-, chlor- und bromfrei. Damit entsprechen sie den zwei neuen EU-Richtlinien zur Entsorgung von Kunststoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten, der WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und der RohS (Restriction of the Use of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment). Außerdem erfüllen sie die Kriterien der wichtigsten Ökolabel wie „TCO 05“ oder „Blauer Engel“. Dank ihrer hervorragenden Brandwidrigkeit werden sie auch der kürzlich verschärften Haushaltsgerätenorm IEC 60335-1 gerecht. So erfüllen ihre Glühdrahtentflammbarkeitszahlen nach IEC 60695-2-12 (Glow Wire Flammability Index, GWFI) und die Glühdrahtentzündungstemperaturen nach IEC 60695-2-13 (Glow Wire Ignitability Temperature, GWIT) sicher die Anforderungen oder liegen zum Teil deutlich darüber. Makrolon® 6267 und 9417 bestehen die Brandschutznorm UL 94 V (Underwriter Laboraties) mit der sehr guten Klassifizierung V-0 bei 1,5 Millimeter Wanddicke. Makrolon® 9417 erreicht außerdem im Brandtest UL 94-5V die Klasse 5VA bei drei Millimeter Wanddicke.
Bayer MaterialScience AG.
Recherchiert und dokumentiert von:
Dr.-Ing. Christoph Konetschny, Materialberater, Inhaber Materialsgate
Die Recherche und Aufbereitung der in diesem Dokument genannten Daten erfolgte mit größter Sorgfalt.
Für die Richtigkeit, Gültigkeit, Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der genannten Daten übernehmen wir zu keinem Zeitpunkt die Haftung.
Bitte diskutieren Sie die Verwendung und Eignung für Ihren konkreten Anwendungsfall mit den Experten des genannten Unternehmens.
Sie wünschen Material- und Technologierecherchen zu diesem Thema?
Materialsgate steht für hochwertige Werkstoffberatung und innovative Materialrecherchen.
Nutzen Sie unseren Beratungsservice
|
Materialsgate Glossar
Polycarbonat
Polycarbonate (PC) sind Kunststoffe aus der Familie der Polyester, sie bieten ein anspruchsvolles Eigenschaftsprofil für technische Anwendungen. Polycarbonate sind dimensionsstabil, schlagzäh, glasklar sowie einfärb-, schweiß- und klebbar.
RoHS
Die Abkürzung RoHS steht für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment“ und bedeutet: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“. Weiteres ist in der EG-Richtlinie 2002/95/EG geregelt.
|